Der Verlust des Jobs ist für viele ein tiefgreifender Einschnitt, vor allem finanziell. Egal, ob man gerade erst arbeitslos geworden ist und Arbeitslosengeld I bezieht oder schon seit längerer Zeit keiner festen Tätigkeit mehr nachgeht und von Hartz IV lebt – in so gut wie jedem Fall muss man mit weniger Geld auskommen als ein Berufstätiger. Wer schon eine neue Arbeit in Aussicht hat, kann versuchen die Arbeitslosigkeit mit einem Kredit zu überbrücken. Dies funktioniert in der Regel jedoch nur, wenn kein Negativeintrag bei der SCHUFA vorliegt.

Bei der SCHUFA handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten zu den Zahlungsverpflichtungen und -versäumnissen von Bürgern sammelt, damit Firmen und Kreditinstitute sich ein Bild davon machen können, ob ihre (Neu-) Kunden zuverlässig ihre Rechnungen begleichen, sei es bei Banken und Versicherungen, Versandhäusern oder Telefongesellschaften. Die SCHUFA sammelt diese Daten weder heimlich noch gibt sie diese unerlaubt heraus – wer Kunde eines Unternehmens der genannten Branchen wird, muss in der Regel eine Erklärung unterschreiben, in der er ausdrücklich zustimmt, dass die jeweilige Firma Informationen über das Geschäftsverhältnis an die SCHUFA weiterleiten und sich gleichzeitig dort informieren kann, ob es in der Vergangenheit zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist, ob aktuell noch offene Forderungen bestehen, und mit welcher Wahrscheinlichkeit man zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. Auf diese Daten greifen zum Beispiel Banken zurück, um entscheiden zu können, ob und zu welchen Konditionen ein Kreditantrag genehmigt wird.

Bestimmte Daten, wie der Beruf oder auch, ob und wann jemand arbeitslos war, bzw. ist, werden von der SCHUFA nicht gesammelt. Das heißt, dass man – wenn man immer pünktlich seine Rechnungen bezahlt und im Moment keine offenen Forderungen bestehen – als Arbeitsloser bei der SCHUFA nicht schlechter eingestuft wird als ein Berufstätiger. Dennoch kann es sein, dass die Bank den Kreditantrag ablehnt, wenn sie von der Arbeitslosigkeit des Antragstellers erfährt. Denn letztendlich ist es nicht die SCHUFA, sondern das Kreditinstitut, das die Entscheidung trifft.